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20.01.2023

Übergangsfrist für UKCA-Kennzeichnung verlängert

CE-Kennzeichnung für Tür- und Torbranche noch zwei Jahre gültig in Grossbritannien

 

 

Um Unternehmen aus der EU den Marktzugang offenzuhalten, hat die Regierung des Vereinigten Königreichs die Gültigkeit der CE-Kennzeichnung um zwei Jahre verlängert. UKCA für England, Schottland und Wales sowie UKNI für Nordirland werden damit erst ab 2025 Pflicht.

 

Infolge des Brexits werden für Unternehmen verschiedener Branchen, darunter Tür- und Torhersteller und ihre Zulieferer, neue Produktkennzeichnungen verpflichtend, die deren Konformität und Sicherheit bestätigen und durch Tests zu erwerben sind.

 

Nun hat die Regierung des Vereinigten Königreichs mitgeteilt, die in der EU seit Langem etablierte CE-Kennzeichnung auch noch für die Jahre 2023 und 2024 zu akzeptieren. Damit besteht eine zweijährige Übergangszeit, in der sowohl das CE-Zeichen als auch die seit 1. Januar 2021 verfügbare UKCA-Kennzeichnung in Geltung sind.

 

Um ausserdem die Labeling-Kosten für Produkte aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu begrenzen, kann die UKCA-Kennzeichnung bis Ende 2027 so erfolgen, dass die Informationen über den Importeur in einem Begleitdokument oder -label enthalten sind. Ausserdem können Hersteller für den Erhalt des UKCA-Labels noch bis 2027 auf Aktivitäten zurückgreifen, die im Zuge des Erwerbs einer CE-Kennzeichung bis Ende 2024 erbracht worden sind.

 

BBC Bircher Smart Access setzt weiter voll auf UK

 

Frank Peter Kirgis, CEO von BBC Bircher Smart Access, sagt: „Das Vereinigte Königreich ist ein wichtiger Markt für uns und mit unserem Partner IN2 Access sind wir dort sehr gut aufgestellt. Wir freuen uns daher darüber, dass CE länger gültig bleibt. Einerseits können wir uns so weiter voll auf unsere Geschäftsaktivitäten vor Ort konzentrieren und andererseits bleibt genügend Zeit für die Umstellung der Kennzeichnung.“

 

In Nordirland gilt dank einer Sondervereinbarung auch weiterhin das CE-Label, um die Konformität von für diesen Markt bestimmten Produkten anzuzeigen. Wird jedoch eine Konformitätsbewertung bei einer entsprechenden Stelle in UK durchgeführt, muss für Nordirland ausdrücklich eine UKNI-Kennzeichnung beauftragt werden.

 

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.gov.uk/government/news/businesses-to-be-given-uk-product-marking-flexibility